- Stadtschaften
- Stadtschaften,öffentlich-rechtliche Kreditanstalten genossenschatlichen Charakters, gebildet durch Vereinigung von Eigentümern bebauter oder in Bebauung befindlicher städtischer Grundstücke, um - entsprechend den Landschaften - den Mitgliedern durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte Tilgungsdarlehen zu gewähren. Die Mittel werden durch Ausgabe von Pfandbriefen beschafft. Die Kreditnehmer übernehmen eine Haftung in Höhe eines Prozentsatzes ihrer nicht getilgten Darlehensschuld.
Universal-Lexikon. 2012.